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Medizinrecht: 125.000 € Schmerzengeld - Entfernung beider Brüste nach Behandlungsfehler

12.12.2001

Aufgrund fehlerhafter Diagnosen zu einem Tumorverdacht wurden der 30 Jahre alten Klägerin im Abstand von einem Jahr beide Brüste entfernt. Bei der Bemessung stellte das Gericht auf das junge Alter und die seelische Belastung durch die Diagnose Krebs der Geschädigten ab, ferner auf die lebenslangen Folgen der Entfernung beider Brüste und Lymphknoten. ursprüngliche Vorstellung: 60.000 €, tatsächliches Schmerzensgeld: 125.000 €   

OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - 3 U 119/00 - OLGR 2003, 93 = NJW-RR 2003, 807

Rechtsgebiet(e):
Medizinrecht Arzthaftungsrecht

 
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