Medizinrecht: 7.500 € Schmerzensgeld - Behandlungsfehler bei Schönheitsoperation
22.12.2000
Behandlungsfehler bei Nasolabial- und Mundfaltenoperation, Oberlid- und Unterlidblepharoplastiken und bei Fettabsaugung
Aufgrund der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme steht fest, dass 4 der 5 vom Beklagten vorgenommenen gesichtschirurgischen Eingriffe unsachgemäß durchgeführt worden sind.
Der Beklagte hat die Klägerin bei der Nasolabial- und Mundfaltenoperation, den Oberlid- und Unterlidblepharoplastiken sowie bei der Fettabsaugung jeweils fehlerhaft behandelt. Schmerzensgeld: 7.500 €
OLG Hamburg, Urt. vom 22.12.2000 - 1 U 41/00 - OLGR 2001, 179
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke (Fachanwalt für Medizinrecht)
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht / Zahnarztrecht und Schadenersatzrecht e-mrbl 2012-02-11 drtm-bns 2012-02-11
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