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Medizinrecht: 500.000 € Schmerzensgeld - Geburtsleitung ausschließlich durch Arzt im Praktilum ist Behandlungsfehler

16.01.2002

Geburtsleitung durch Arzt im Praktilum ist Behandlungsfehler

Die Leitung der Geburt durch einen lediglichen Arzt im Praktikum mit Unterstützung einer Hebamme ist behandlungsfehlerhaft. Wenn das Kind dann mit den denkbar schwersten Schäden zur Welt kommt (weitgehende Zerstörung der Persönlichkeit, der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit), rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 500.000,00 €.

OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2002 - 3 U 156/00; VersR 2002, 1163
 
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
 
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